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Die Band als GbR

Eine der möglichen Rechtsformen einer Musikgruppe oder "Band" ist die GbR : "Gesellschaft bürgerlichen Rechts".

Gegründet wird sie nicht sondern sie entsteht gemäß BGB automatisch von selber - und zwar spätestens in dem Moment, wo Ihr Euch und Eure Band das erste mal Dritten gegenüber anbietet. Sobald Ihr dann gegenüber einem "Auftraggeber" gemeinsam als Gruppe auftretet und dabei Einnahmen entstehen = Geld herein kommt (Gage, Bezahlung, ...), beginnt es, auch für das Finanzamt interessant zu werden.

Achso .. von wegen "Gewinnabsicht" .. wenn Ihr "unbeabsichtigt" (uups.. !) trotzdem ordentlich Einnahmen habt, die Eure Ausgaben regelmäßg übersteigen, solltet Ihr dringend das Finanzamt ansteuern !

Und .. gleich vorweg: Gerade im Bereich des Steuerrechts sollte sich niemand anmaßen zu glauben, auch nur annähernd alles zu wissen. Da ich selber nicht vom Fach bin, versuche ich hier lediglich, meine Eindrücke und Erfahrungen wieder zu geben. Wer's besser weiß, darf mir jederzeit eine Email schicken ... ;-)

Im folgenden einige Links, die ich in 2010 zusammen getragen und im März 2014 neu überprüft habe:

Band-Vertrag - die Band als GbR - Artikel

Die Band als GbR - PDF

Band-Vertrag (GbR) - Artikel

" eine Band ist nichts anderes als ein künstlerischer Betrieb" - PDF

FAQ: Steuerrecht
Abschreibungszeiträume gemäß AfA-Tabelle

Wer Einnahmen hat, kann schnell mit dem Finanzamt zu tun bekommen


Hier gleich noch ein wichtiger Hinweis zur Gewerbetätigkeit / Selbstständigkeit:

Wenn Ihr unter dem Strich keinen Gewinn macht, also mehr Ausgaben als Einnahmen habt, so handelt es sich trotzdem um einen Gewerbebetrieb (soweit Ihr auch Equipment verleiht oder Merchandising-Produkte verkauft, bedruckte T-Shirts oder Tassen oder ...) oder zumindest um eine Selbstständige Tätigket. auch wenn das Finanzamt sich nun wegen "Liebhaberei" nicht für Euch interessiert.

Als "Musiker" seid Ihr keine "Privatleute" mehr !

Natürlich könnt Ihr Euch selbst betrügen und "ducken" nach dem Motto bin schon oft über Rot gefahren, aber nie erwischt worden ! Im kritischen Grenzfall werdet Ihr aber vor Gericht, beim Finanzamt und / oder beim Gewerbeaufsichtsamt nicht weit kommen mit irgendwelchen Ausreden.


Und gleich noch ein wichtiger Hinweis, diesmal zur GEMA:

Wer Stücke nachspielt ("Cover-Musik"), und zwar "öffentlich aufführt", der muß die Urheber der gespielten Songs entlohnen = es fallen dafür GEMA-Gebühren an, die der Veranstalter zu entrichten hat. Die Veranstaltung ist vorab (und nicht nachher !) bei der GEMA anzumelden. Manche Veranstalter versuchen, diese Gebühren auf die Band abzuwälzen Aber Achtung: wenn Ihr z.B. einen Kneipengig spielt (= man stellt Euch nur die Räumlichkeiten zur Verfügung ..) dann ist möglicherweise die Band = der Veranstalter ! Auf der sicheren Seite seid Ihr hier nur wenn es eine schriftlliche Vereinbarung darüber gibt, wer Veranstalter ist und damit = wer für die GEMA-Gebühren aufkommt.



Die GbR Steuererklärung - das große Geheimnis


Die Steuererklärung ist vom Prinzip her ganz einfach .. (auf die fiesen Einzelheiten gehe ich erst später ein).

Grundsätzlich muß man trennen zwischen der GbR als Gemeinschaft (und deren Einnahmen, Ausgaben ..) und den Ausgaben der Einzelpersonen (Einnahmen gibt's ggf. auch!)

Die gemeinsamen Einnahmen sind i.d.R. = Auftritte gegen Bezahlung
Die gemeinsamen Ausgaben sind i.d.R. = Proberaum-Miete, Bandbus-Tankquittungen ..
Es gibt natürlich noch viele weitere Beispiele, aber das sind erstmal die klassischen Posten der "EÜR" (Einnahmen- und Überschussrechnung) einer "XBand GbR"

Bei einer "richtigen" ("großen") GbR - das kann zum Beispiel ein Zusammenschluß von Handwerkern verschiedener Gewerke sein (Bsp.: Sanitärhandwerker und Fliesenleger) - sind insgesamt vier Elemente für die Steuererklärung erforderlich:
- Einnahmen- und Überschussrechnung
- Erklärung zur gesonderten Feststellung
- Umsatzsteuer Jahreserklärung
- Gewerbesteuererklärung

Siehe: Angaben für die Steuererklärung einer GbR

Bei einer "kleinen" Band fallen die letzten beiden Punkte weg:
- keine Umsatzsteuer weil (sinnvollerweise) "Kleinunternehmer"
- keine Gewerbesteuer (solange Ihr nur Musik anbietet, handelt es sich nicht um ein Gewerbe sondern um eine "selbstständige Tätigkeit".

Wie lebt's sich am einfachsten mit der "Steuer" ?
Nun, bei Bands, denen eventuell in kurzer Zeit der "Zerfall" droht, solltet Ihr vermeiden, Gemeinschafts-Eigentum zu bilden ! Der neue E-Bass des Bassisten z.B. ist eine "Sonderbetriebsausgabe". Also: Rechnung auf Namen des Bassisten, nicht auf die GbR !

Gemeinschafts-Eigentum
Bei der gemeinsamen PA oder Gesangsanlage wird es schon schwieriger. Trotzdem, es ist besser, sie auf eine Einzelperson zu beschaffen - die Reparaturkosten während der Laufzeit solltet Ihr aber fairerweise auf Rechnung und Namen der GbR laufen lassen - und auch gemeinsam bezahlen aus Euren Einnahmen. (Wer gemeinsam was kaputt macht, der sollte es auch zusammen bezahlen .. !)

Warum das ganze ?
Bei Auflösung der GbR muß das GbR-Gemeinschafts-Eigentum in gleichen Teilen unter den GbR-Teilhabern aufgeteilt werden (jedenfalls formalrechtlich !). Wenn also einer Eurer Kollegen fies sein will, könnte er vor Gericht seinen Anteil (z.B. an Eurer PA-Anlage) erstreiten wenn GbR auf der Rechnung steht - und er wäre damit völlig im Recht (jedenfalls formalrechtlich !)

Wird die Band erfolgreicher und hat somit wachsende Einnahmen, wird es unübersichtlich und ich empfehle dringend:
- GbR-Vertrag (schriftlich, von allen zu unterzeichnen)
- Steuerberater beauftragen

GESELLSCHAFTSVERTRAG externer Link


Und ? Wie geht das nun genau mit der Steuererklärung und den ganzen Rechnungen ?
...siehe nächster Absatz ..

Steuerklärung bei Hobby-Band externer Link


WICHTIGER HINWEIS !
Die hier gemachten Angaben stellen meine persönliche Meinung zu dem Thema dar und sind weder erschöpfend oder vollständig noch sind sie FEHLERFREI im Sinne von "so und nur so geht das" !

Beispielsweise kann man die Band auch so organisieren, daß nur zwei "Mitglieder die GbR sind" und die Mitmusiker sind "Gastmusiker" (erhalten also als "Selbstständige Musiker" eine Gage von der GbR). Vorteil: die Gastmusiker sind aus der HAFTUNG heraus, denn alle GbR-Mitglieder haften mit ihrem gesamtem Privatvermögen für Schulden der GbR !



Die Steuererklärung im Detail

Das Instrument der Abrechnung heißt EÜR = Einnahmen- und Überschussrechnung
(nicht GuV = Gewinn- und Verlust-Rechnung, denn sowas ist Teil einer "Bilanz")

Erstmal sammelt Ihr alle Quittungen und Rechnungen, das Finanzamt möchte die Beträge nach einem bestimmten System sortiert und abgerechnet haben. Am besten kann man sich hier an den Vorgaben des Steuer-Formulars EÜR orientieren:

- AfA (Wirtschaftsgüter)
- GWG
- GWG Sammelposten
- Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten
- Betriebsausgaben - Fortbildung und Fachliteratur
- Übrige Betriebsausgaben
(diese Liste ist NICHT vollständig - siehe Formular !)


Zuerst wird die EÜR ermittelt für die "XBand GbR" selber. Das sind all die Quittungen und Rechnungen, auf denen "XBand GbR" steht - das sind die Gemeinschafts- Einnahmen und -Ausgaben.

Dann dasselbe nochmal für jeden einzelnen Musiker, also die Quittungen und Rechnungen, wo der jeweilige Name der Person draufsteht. - Beispiel: der neue E-Bass des Bassisten - Das Ergebnis der EÜR für jede Einzelpersonen wird ab Seite 2 des Formulars FE1 eingetragen, oben Name + Steuernummer, und z.B. die Ausgaben in das Feld "Sonderbetriebskosten" und Einnahmen (z.B. Verkaufserlös des alten Basses) unter "Sonderbetriebseinnahmen".


Jetzt wird's kompliziert !

Die eigentliche Herausforderung ist die praktische Zuordnung der Belege innerhalb der EÜR.
Welcher Beleg ist aus Steuersicht eine Betriebsausgabe ? Oder ein AfA-Posten (Abschreibung über mehrere Jahre) ? Ein GWG-Einzelposten (Abschreibung sofort) ? Oder gehört er unter GWG-Sammelposten (Abschreibung fix über 5 Jahre) ?

Wenn Ihr hier nicht weiter kommt, empfiehlt sich dringend der Gang zum Steuerberater. - Beratungsgespräch - Ihr könnt es natürlich selber versuchen aber wenn man es noch nie gemacht hat, wird es Euch sehr viel Zeit kosten - und Zeit ist am besten im Proberaum investiert, nicht am Schreibtisch, oder ?



Die Grenze zwischen "Liebhaberei" und "XBand GbR / selbstständiger Musiker"


Was ist "Liebhaberei" und was ist bereits "Selbstständige (Neben-)Tätigkeit" ?
Im Grunde ist das recht einfach - wenn Ihr mit der Band oder als Einzelmusiker mehr Einnahmen habt als Ausgaben, seid Ihr steuerpflichtig.

Wenn Ihr Eure Band als Hobby betreibt und definitiv jedes Jahr mehr Geld in Proberaum und Equipment fließt als Ihr einnehmt, dann ist es - zumindest aus Sicht des Finanzamtes - Hobby. In diesem Fall sollte man aber trotzdem seine Belege sammeln für den Fall daß das Finanzamt Eure Band überprüft. Beim Finanzamt geht es eben nicht um Treu und Glauben sondern Ihr müßt im Falle einer Überprüfung schon nachweisen können, daß Ihr mehr Geld ausgebt als Ihr an Gage einnehmt.

Für eine Hobby-Band, die regelmäßig Auftritte hat gegen Entgelt, heißt es also trotzdem:
Belege aufbewahren, vor allem auch die von der Proberaum-Miete (!), Fahrtkosten abschätzen, damit man seinen "Hobby"-Status notfalls auch belegen kann.



GbR / Selbstständige Tätigkeit ist kein Steuersparmodell

"Absetzen von der Steuer" oft mißverstanden

Wenn Ihr ein Gerät oder ein Instrument als Betriebsausgabe oder als Sonderbetriebsausgabe bei der Steuererklärung angebt, so wird Euch dies steuermindernd auf Eure Einkommenssteuer angerechnet.


Dieses Gerät ist dann nicht Euer Privateigentum sondern Betriebsvermögen.

Was bedeutet das ?

Eine "alte" Fender Gitarre werdet Ihr ja nicht für 1 EURO verkaufen nur weil sie bereits steuerlich "abgeschrieben" ist - oder ? Also hat sie doch noch einen Wert ! Wenn Ihr diese Gitarre aus dem Betriebsvermögen dann verkauft, ist es eine (Sonder-)Betriebseinnahme. Der erzielte Verkaufspreis muß in Euer EÜR als Einnahme angegeben werden ! Es spielt hier übrigens keine Rolle, ob der Verkauf noch während des Abschreibungszeitraums oder erst danach erfolgt.

Wer statt des tatsächlichen (höheren) Verkaufspreises hier phantasievolle 50 EUR angibt, der begeht schlicht und einfach Steuerhinterziehung.

Wer die ehemalige "Betriebsgitarre" privat weiternutzen möchte, muß sie dem Betriebsvermögen "entnehmen". Hier sollte man genauso wie beim Verkauf an Dritte vorsichtig sein mit Phantasiepreisen ..

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